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MonatsarchivAugust 2017

Witwenrente nur für „jetzige“ Ehefrau

Eine Klausel aus allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der nur der jetzigen Ehefrau des Arbeitnehmers eine Hinterbliebenen Versorgung zugesagt ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen.